Das farbige Bild der Stadt

Ist das »Farbregelkonzept« die pragmatische Lösung eines alten Problems?



Die heutige Situation 

Den Weg zu einem farbigen Stadtbild erfahren die Beteiligten häufig als einen mühevollen Prozess. Den Umgang mit Farbe für alle Betroffenen annehmbarer zu machen gelingt noch am ehesten,

  • wenn Planer und kommunale Verwaltungen auf einer objektiven wissenschaftlichen Faktenlage entscheiden können
  • wenn die Hauseigentümer eine individuelle Freiheit bei der Auswahl der Farben haben

Beide Anforderungen lassen sich mit einem »Farbregelkonzept« sicher stellen.

Die Bedeutung der Farbe im Stadt- und Dorfbild

Der Farbgebung von Architektur wird von den Entscheidern bei Stadtsanierungen und Dorferneuerungen allenfalls eine nachrangige Bedeutung eingeräumt. In Einzelgesprächen wird zwar immer wieder betont, dass man um die städtebauliche Bedeutung der Farbe weiß, und auch, daß Farbe letztlich nicht beliebig eingesetzt werden darf – doch der Umgang mit Farbe ist mühsam und zeitaufwendig. Selbst erfahrene Farbberater haben einen schweren Stand, da der Nutzen gut abgestimmter Farbgestaltungen meist erst nach Jahren offensichtlich wird.

Aus fachlicher Sicht lassen sich die Anforderungen an eine stimmige Architekturgestaltung so skizzieren:

  • alle unpassenden Farben, Materialien und Oberflächen sind zu vermeiden, da schon einzelne »Entgleisungen« das Gesamtbild stören
  • die einzelnen Hauseigentümer sind bereits zu Beginn der Maßnahmen aktiv einzubeziehen
  • Farbentscheidungen sollten von allen Beteiligten gemeinsam getroffen werden … im Hinblick auf die jeweils beste Lösung für die einzelne Fassade und das städtebauliche Gesamtbild

Das bedeutet: Farbgestaltungen dürfen für den Hauseigentümer nicht willkürlich erscheinen und bei ihm schon gar nicht den Eindruck erwecken, daß die Farbgebung eine subjektive Entscheidung der Kommunalverwaltung wäre. Jede einzelne Farbentscheidung muß daher plausibel sein, fachlich und sachlich begründet und logisch nachvollziehbar. Das gelingt meistens jedoch nicht. Von daher wird verständlich, dass die Mehrzahl der Kommunen in ihren Satzungen nur vage Aussagen zur Farbgebung machen, in der Hoffnung, daß man durch Einzelberatungen leichter und schneller zu einem guten Ergebnis kommt.

Das Farberegelkonzept – ein pragmatischer Ansatz

Die Probleme der bisherigen Verfahrensweisen lassen sich mit einem »Farbregelkonzept« überwinden. Die wichtigsten Elemente dieses Konzepts sind:

  • die mengenmäßige Reduzierung der heute verfügbaren Farbtöne
  • die visuelle Auswahl dieser Farbtöne auf Grund des ortstypischen Kolorits
  • die harmonische Abstimmung der Farbnuancen, damit diese untereinander vielfach kombinierbar werden

Schon durch diese wenigen Maßnahmen kann eine qualitative Verbesserung der Farbgebung herbeigeführt werden, was konsequent umgesetzt zur Ausprägung eines charakteristischen, ortstypischen und identitätsstiftenden Farbbilds führt.

Es liegt auf der Hand, dass ein zu erarbeitendes Farbregelkonzept, das in einer Kommune als verbindlich erklärt wird, nur auf objektiven Grundlage erstellt werden kann. Kern eines solchen Konzepts sind von jedermann nachprüfbare Fakten. Daraus entsteht die Motivation, sich für eine lebenswerte, weil schöne Stadtgestalt einzusetzen.

Die Erstellung eines Farbregelkonzepts

Die Ermittlung der objektiven Grundlagen stehen an erster Stelle. Dazu gehört

  • eine sorgfältige Bestandsaufnahme der traditionellen Bautenfarben, einschließlich der damit in Zusammenhang stehenden städtebaulichen Bindungen
  • das Heranziehen von Befunderhebungen an historischen bzw. denkmalgeschützten Gebäuden
  • die Auswertung archivalischer Quellen, die Aufschluss zur traditionellen Farbgebung im Ort und in der Region vermitteln
  • das Einbeziehen der lokalen geologischen, klimatischen und topographischen Eigenheiten, sofern diese für die traditionelle Architekturfarbgebung bedeutsam sind

Alle Rechercheergebnisse werden anschließend als Farbtöne in einer Kartei zusammengeführt. Es gibt für alle wichtigen Bauteile eigene Farbzuordnungen, also beispielsweise in Form von Fassaden-, Dach- oder Schmuckfarben (für Türe, Tore oder Fensterläden). Alle Farbtöne sind benannt und wie heute üblich eindeutig gekennzeichnet. Diese Farbkartei, die in einer kleinen Auflage hergestellt ist, kann dann von allen Beteiligten genutzt werden.

Die Vorteile des Farbregelkonzepts

  • es ist leicht zu handhaben
  • es ist nachvollziehbar begründet
  • es ist didaktisch anschaulich
  • es lässt sehr viele Freiheiten bei der Farbwahl
  • es ist denkmalpflegegerecht
  • es ist leicht zu administrieren
  • es ist erweiterbar und damit zukunftsfähig
  • es ist unabhängig von lieferbaren Produkten
  • es ist satzungskonform anwendbar

Eine ausführlichere Beschreibung des Farbregelkonzepts finden Sie in der Broschüre »Farben im Dorf«, die erstmals 1988 vom Amt für Ländliche Entwicklung publiziert wurde. Nähere Hinweise finden Sie hier:

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